10 Tage Abwesenheit wurden beantragt. Es wurden aber nur 8 Tage vom Kontingent abgebucht. Wie kann das sein?

Wenn ein Antrag genehmigt wurde, wird er automatisch in die Fehlzeitenverwaltung übernommen. Wenn die Abwesenheit später nicht in der beantragten Länge in Anspruch genommen wird, kann man das in der Antragsverwaltung nicht mehr erkennen, sondern nur in der Fehlzeitenverwaltung.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat 10 Tage Urlaub beantragt. Der Antrag wurde genehmigt und damit geschlossen. Der Antrag wurde in die Fehlzeitenverwaltung übernommen.
An den letzten beiden Urlaubstagen ist der Mitarbeiter aber erkrankt. Die letzten beiden Tage werden dann nicht als Urlaubstage sondern Krankheitstage gebucht. Von seinem Urlaubsanspruch werden nur 8 Tage statt der beantragten 10 Tage abgebucht. Diese Änderung ist nur in der Fehlzeitenverwaltung sichtbar, nicht aber im längst abgeschlossen Abwesenheitsantrag.

Ob ein Antrag vollständig in Anspruch genommen worden ist, kann man im Bericht Genehmigte Abwesenheitsanträge an den Werten für Erfüllt und Erfüllungsgrad erkennen. Steht im Feld Erfüllt OK, dann wurde der Antrag vollständig ausgeschöpft, zwischen dem Zeitraum des Antrags und dem Zeitraum der betreffenden Abwesenheit in der Fehlzeitenverwaltung besteht keine Differenz. Der Erfüllungsgrad gibt an die beantragten Tage gemäß Antrag und die tatsächlichen Abwesenheitstage in der Fehlzeitenverwaltung.