Kann ich Urlaub für das kommende Jahr beantragen?

Sie dürfen jederzeit Urlaub oder andere Abwesenheiten beantragen, also bereits weit in der Zukunft, beispielsweise für das nächste Jahr.

Beachten Sie aber, dass für das kommende Jahr möglicherweise noch nicht alle Kontingente (Urlaubsansprüche) angelegt wurden. Wenn diese Kontingente noch fehlen, können Sie sich die Restansprüche für das kommende Jahr noch nicht anzeigen lassen.