Teilzeit
Plantage
Bei Teilzeitkräften trägt der virtic-Kundendienst die mit dem Mitarbeiter vereinbarten Arbeitsstunden je Werkstag ein. Teilen Sie ihm deshalb diese Daten mit:
Name des Mitarbeiters: | |||||||
Erster Gültigkeitstag (immer ein Montag): | |||||||
Urlaubsanspruch je Jahr (Tage): | |||||||
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | |
Stunden |
Plantage anpassen
Möglicherweise vereinbaren Sie im Laufe der Zeit eine andere Teilzeitregelung: der Mitarbeiter arbeitet ab einem bestimmten Termin an anderen Wochentagen. Dann teilen Sie dem virtic Kundendienst die neue Regelung und deren ersten Geltungstag (immer ein Montag!) mit.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften, die wöchentlich an den gleichen Tagen arbeiten, lässt sich nach folgender Formel berechnen:
Urlaubsanspruch = UVollzeit / WVollzeit x A
UVollzeit | Für Vollzeitkräfte vereinbarte Urlaubstage je Jahr |
WVollzeit | Anzahl Werktage je Woche im Unternehmen |
A | tatsächliche Arbeitstage je Woche |
Beispiel
Im Unternehmen ist der Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte 25 Tage. Es wird regelmäßig von Montag bis Freitag (5 Tage) gearbeitet. Die Teilzeitkraft arbeitet Montag und Dienstag jeweils 8 Stunden, am Mittwoch 4 Stunden.
Urlaubsanspruch = 25 / 5 * 3 = 15
Urlaub erfassen
Den Urlaub tragen Sie wie gewohnt in der Fehlzeitenverwaltung ein. Dabei können Sie einzelne Tage, aber auch längere Zeiträume (z.B. mehrere Wochen) eintragen. An den Tagen, die im virtic Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter hinterlegt sind, wird ein Urlaubstag berechnet.