Wie kann ich einen genehmigten Antrag verändern?

Der Antrag eines Mitarbeiters wurde bereits genehmigt. Nun stellt sich heraus, dass der Urlaub (z.B. aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit des Mitarbeiters) nicht oder nur teilweise stattfinden kann.

Mit Genehmigung des Abwesenheitsantrags sind Änderungen nicht mehr möglich. Die Abwesenheit ist automatisch in die Fehlzeitenverwaltung übernommen worden und kann deshalb nur dort verändert oder gelöscht werden. Dies ist in der Regel eine Aufgabe der Personalabteilung.